Abrechnung privatärztlicher Leistungen
Wissenswertes zur Gebührenordnung
Jeder Arzt in Deutschland richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die wir heute selbstverständlich anwenden. Da die medizinische Entwicklung, bzw. der Fortschritt in der medizinischen Wissenschaft schneller ist, als diese Behandlungsmethoden in den ärztlichen Abrechnungsvorschriften umgesetzt werden, kann der Arzt mit Hilfe so genannter „Analogziffern“ (§ 6 Abs. 2 GOÄ) neue Behandlungsmethoden mit „alten“ Ziffern abrechnen, die nicht ausdrücklich der erbrachten Leistung entsprechen. Bei Fragen zu der Abrechnung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Wir helfen bei der Auflösung
Die Ärzte der WELLE18 sind bemüht, jede Rechnung so auszustellen, dass Sie die komplette Summe Ihres Rechnungsbetrages erstattet bekommen. Im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten berücksichtigen wir daher die Bestimmungen Ihres individuellen Versicherungsvertrages sowie bestehende Beihilferichtlinien oder tarifvertragliche Regelungen wie beispielsweise Eigenleistung bis zu einer vereinbarten Summe.
Sollte es dennoch zu einem Widerspruch durch Ihre Krankenkasse oder Beihilfestelle kommen, helfen Ihnen unsere Experten in Abrechnungsfragen gerne weiter und klären gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten. Zumeist können wir eine Lösung finden, so dass eine Zuzahlung Ihrerseits vermieden werden kann.
Mo.,Di.,Do. 8-18 Uhr, Mi 8-17 Uhr, Fr 8-13:00 Uhr Tel. 0521-30 41 220
Sprechen Sie Ihre Terminwünsche telefonisch mit uns ab oder senden Sie uns Ihren Wunschtermin per E-Mail zu, wir melden uns umgehend bei Ihnen, gern telefonisch.
WELLE18
Zentrum für osteopathische Medizin
Dr. Michael Eisenmeier
Welle 20
33602 Bielefeld
Telefon: 0521-30 41 22 0
Fax: 0521-30 41 22 27
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